Richter erlaubt Autofahrern, das Telefon auf dem Schoß zu halten (aber nicht zu halten)
Ein Autofahrer, der wegen Telefonierens am Steuer bestraft wurde, muss die 240 Euro Bußgeld nun doch nicht zahlen. Das Telefon lag auf seinem Schoß, obwohl das Gesetz nur das Halten eines Telefons während der Fahrt verbietet.
Das Berufungsgericht Arnheim-Leeuwarden, das für Berufungen bei geringfügigen Verkehrsverstößen zuständig ist, gab am Dienstag bekannt, dass es zugunsten des Autofahrers entschieden hat. In diesem Fall kann nicht nachgewiesen werden, dass das Telefon während der Fahrt in der Hand gehalten wurde, so das Gericht.
Im Jahr 2018 gab es einen ähnlichen Fall in den Niederlanden. In diesem Fall wurde ein Autofahrer mit einem Bußgeld belegt, weil er sein Smartphone in einer Freisprecheinrichtung bedient hatte. Das Gericht entschied jedoch, dass das Berühren eines Telefons nicht immer mit dem Halten eines Telefons gleichzusetzen ist, und strich eine Zeile aus dem Bußgeldbescheid. Das bedeutet jedoch nicht, dass das Berühren eines Telefons in einer Freisprechanlage immer erlaubt ist.
Nach dem Gesetz darf ein Telefon im Auto nur freihändig bedient werden, zum Beispiel über einen Sprachassistenten. Das Halten des Telefons während der Fahrt ist nicht erlaubt. Auch das Einklemmen eines Telefons zwischen Kopf und Schulter ist strafbar. Die Verwendung von Navigationssoftware auf einem Smartphone ist erlaubt.
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